Rechtsprechung
BSG, 11.03.2016 - B 9 V 3/16 B |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 S 3 Halbs 1 SGG, § 160 Abs 2 S 3 Halbs 2 SGG, § 128 Abs 1 S 1 SGG, § 103 SGG
Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Amtsermittlungsgrundsatz - Würdigung eines Sachverständigengutachtens - tatrichterliche Aufgabe - Bitte um rechtlichen Hinweis für den Fall einer abweichenden Beurteilung - Übergehen eines ... - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- rewis.io
Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Amtsermittlungsgrundsatz - Würdigung eines Sachverständigengutachtens - Aufgabe des Tatsachenrichters - Bitte um rechtlichen Hinweis für den Fall einer abweichenden Beurteilung - Übergehen ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Koblenz, 10.10.2014 - S 4 VG 5/13
- LSG Rheinland-Pfalz, 14.10.2015 - L 4 VG 20/14
- BSG, 11.03.2016 - B 9 V 3/16 B
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BSG, 11.03.2016 - B 9 V 3/16 B
Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl BVerfGE 86, 133, 144 f) . - BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B
Aufrechterhaltung des Beweisantrags
Auszug aus BSG, 11.03.2016 - B 9 V 3/16 B
Ein im Berufungsverfahren anwaltlich vertretener Beteiligter - wie die Klägerin - kann aber nur dann mit der Rüge des Übergehens eines Beweisantrags gehört werden, wenn er diesen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung durch entsprechenden Hinweis zu Protokoll aufrechterhalten hat oder das Gericht den Beweisantrag in seinem Urteil wiedergibt ( stRspr, vgl zB BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN). - BSG, 21.06.2000 - B 5 RJ 24/00 B
Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung
Auszug aus BSG, 11.03.2016 - B 9 V 3/16 B
Der Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör verpflichtet das Prozessgericht grundsätzlich nicht, die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gesichtspunkte vorher mit den Beteiligten zu erörtern (vgl BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3 mwN) .
- BSG, 15.12.2016 - B 9 V 3/15 R
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff - …
Die Würdigung der eingeholten Sachverständigengutachten - hier der auf den Einzelfall bezogenen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Aussagetüchtigkeit der begutachteten Person sowie der Qualität und der Zuverlässigkeit ihrer Aussage - ist hingegen ureigene tatrichterliche Aufgabe (zu medizinischen Tatsachen vgl BSG Beschluss vom 11.3.2016 - B 9 V 3/16 B - Juris RdNr 6, RegNr 32065 - BSG-Intern) . - BSG, 06.10.2016 - B 5 SF 3/16 AR
Sozialgerichtliches Verfahren - Anfrageverfahren - Antwort auf die Anfrage des …
Derartige Fehler sind, soweit sie die Feststellung selbst betreffen, als "ureigene tatrichterliche Aufgabe" (BSG vom 11.3.2016 - B 9 V 3/16 B - Juris RdNr 6) und Teil der Urteilsfindung allein des Berufungsgerichts einer revisionsgerichtlichen Überprüfung zur Gänze entzogen. - BSG, 06.10.2016 - B 5 SF 4/16 AR
Sozialgerichtliches Verfahren - Anfrageverfahren - Antwort auf die Anfrage des …
Derartige Fehler sind, soweit sie die Feststellung selbst betreffen, als "ureigene tatrichterliche Aufgabe" (BSG vom 11.3.2016 - B 9 V 3/16 B - Juris RdNr 6) und Teil der Urteilsfindung allein des Berufungsgerichts einer revisionsgerichtlichen Überprüfung zur Gänze entzogen. - BSG, 23.02.2017 - B 5 SF 5/16 AR
Sozialgerichtliches Verfahren - Anfrageverfahren - Antwort auf die Anfrage des …
Derartige Fehler sind, soweit sie die Feststellung selbst betreffen, als "ureigene tatrichterliche Aufgabe" (BSG vom 11.3.2016 - B 9 V 3/16 B - Juris RdNr 6) und Teil der Urteilsfindung allein des Berufungsgerichts einer revisionsgerichtlichen Überprüfung zur Gänze entzogen.